Mandanteninformation zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten 07-2023

Im Juni 2023 wurde die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (Verordnung (EU) 2023/1115) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung sieht umfangreiche neue Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vor, die u.a. Hersteller, Importeure und Händler von Erzeugnissen, die relevante Rohstoffe wie Kautschuk oder Holz enthalten, adressieren. Die Verordnung gilt grundsätzlich und für die meisten Marktteilnehmer ab dem 30. Dezember 2024.

Die Verordnung zielt darauf ab, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung einzudämmen und den Beitrag der Europäischen Union zu Treibhausgasen und den Verlust der Biodiversität zu verringern. Der Gesetzgeber verspricht sich eine Reduktion der durch den Konsum und die Produktion der fraglichen Erzeugnisse verursachten CO2-Emissionen in die Atmosphäre von mindestens 31,9 Mio. Tonnen pro Jahr. Um dieses Ziel zu erreichen, greift die Verordnung sowohl auf typische Regelungselemente des Produktrechts als auch auf typische Regelungselemente der Lieferkettencompliance zurück. Das Ergebnis ist eine Verordnung mit weitreichenden Sorgfaltspflichten, deren Nichtbeachtung zugleich über ein Vertriebsverbot verhältnismäßig streng sanktioniert wird.

Dr. Marthe-Louise Fehse
Rechtsanwältin

Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB