Mandanteninformation EU-Produktsicherheitsverordnung 06-2023

In einem zügigen Gesetzgebungsverfahren hat die Verordnung (EU) 2023/988 (nachfolgend EU-ProdSV) alle legislativen Hürden genommen und ist am 23. Mai 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung wird mit Ablauf einer Übergangsfrist zum 13. Dezember 2024 die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ersetzen und neue Pflichten für alle Hersteller, Importeure und Händler von Verbraucherprodukten begründen. Außerdem sind in der EU-ProdSV Betreiber von Online-Marktplätzen in den gesetzgeberischen Fokus getreten. Die Verordnung gilt ab dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten; einer nationalen Umsetzung bedarf es grundsätzlich nicht.

Mit der beigefügten Mandanteninformation möchten wir Ihnen einen Überblick über die neuen Pflichten verschaffen, die sich aus der EU-ProdSV ergeben.

Dr. Jens Nusser, LL.M.
Rechtsanwalt

Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB